Baumfällung • Forstbetrieb Marcus Bönning

Baumfällung

Fachgerechte Fällung von Bäumen

Sie haben einen Baum im Garten, der zu groß geworden ist? Oder es müssen mehrere Bäume einer Baumaßnahme weichen? Oder bei Sturm ist ein Baum umgestürzt?

Kein Problem. Wir übernehmen für Sie:

  • Einholung von Fällgenehmigungen
  • Fachgerechte Fällung / Abtragung mit Seilklettertechnik (SKT), mit Hubarbeitsbühne oder vom Boden aus
  • Zerlegen des gefällten oder umgestürzten Baumes
  • Häckseln, Abfahren und Entsorgen des Astmaterials
  • Zerlegen und Abfahren des Stammholzes
  • Auf Wunsch Aufarbeitung des Stammholzes zu Brennholz für Ihren Eigenbedarf
  • Entfernen der Baumstümpfe mit einer professionellen Stubbenfräse oder dem Minibagger


Ein umgestürzter Baum blockiert Ihre Einfahrt? Im Notfall können Sie uns auch spät Abends oder am Wochenende erreichen und wir kommen kurzfristig zu Ihnen.

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Baumfällung

Rund um die Baumfällung

Ein gerade gefällter Baum. Im nächsten Schritt wird er zerlegt.

Fachgerechte Baumabtragung mit Hubsteiger.

Professionelle Baumabtragung mit Seilklettertechnik.

Ebenerdige Fällung einzelner Knickeichen in Tangstedt

"Spitze fäällt!", Seilklettertechnik erlaubt das Abtragen sehr großer Bäume unter engen Platzverhältnissen

Hier haben wir eine Buche in Barmstedt per SKT abgetragen

Kommunaler Baumschutz

Professionelles fällen

Abtragung einer Birke per Seilklettertechnik in Halstenbek.

Insbesondere große und alte Bäume unterliegen einem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Im Außenbereich gelten hierfür die Naturschutz- und für Waldflächen die Waldgesetze des Bundes und der Länder. Deren Regelungen kommen aber in "gärtnerisch genutzten Grundflächen", also z.B. in privaten Gärten nicht zur Anwendung (Ausnahme: sogenannte "Ortsbildprägende Bäume"). Hier gibt es oftmals kommunale Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen. Eine übersicht über die wichtigsten Regelungen einiger Städte und Kommunen in unserem Einzugsgebiet finden Sie hier (PDF). Bitte beachten Sie, dass Bäume, die ursprünglich als Ausgleichsmaßnahme gepflanzt worden sind, einem dauerhaften Schutz unterliegen. Weiterhin können einzelne Bäume durch einen Bebauungsplan dauerhaft geschützt sein.

Soll ein geschützter Baum gefällt werden, so muss dies bei der zuständigen Stelle beantragt und begründet werden. Hierbei unterstützen wir Sie gern, zum Beispiel wenn der Baum bereits geschädigt ist und eine Gefahr darstellt.

Unverbindlich anfragen

Sie hätten gern ein unverbindliches Angebot? Gern komme ich bei Ihnen vorbei und bespreche die möglichen Arbeitsschritte mit Ihnen. Nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder rufen Sie mich unter 0151 17503640 einfach an. Auch eine WhatsApp unter dieser Nummer wird kurzfristig von mir beantwortet.

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